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Leitung

Marion Maaß

Geschäftsführung

Mario Bornhalm

Geschäftsführung

Thorsten Beyer

Pädagogische Leitung

Gennaro Argentato

Bereichsleitung

Claudia Okunneck-Germer

Bereichsleitung

Laura Döring

Bereichsleitung

Malte Wachendorf

Heilpädagogisch–therapeutischer Fachdienst

Karin Klumker

Qualitätsmanagement

Nina Cordes

Qualitätsmanagement

Verwaltung

Rena Krüger

Verwaltung

Saskia Meiners

Verwaltung

Janina Bloem

Verwaltung

Der Jugendhilfeverbund Sonnenland ist seit 1995 als freier Träger auf der Grundlage des SGB VIII vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, in Hildesheim anerkannt.

Wir sind eine Einrichtung der stationären Jugendhilfe, die intensive pädagogische Betreuungen, Heil/ Trauma- und sozialpädagogische intensive Kleinstwohngruppen, betreutes Wohnen, sowie mobile Betreuungen für insgesamt 60 Kinder und Jugendliche innerhalb der Stadt Westerstede und dem Landkreis Ammerland anbietet.

Des Weiteren bietet der Jugendhilfeverbund Sonnenland intensiv sozialpädagogische Einzelbetreuungen von in- und ausländischen Projekten für Jungen und Mädchen an. Wie auch die Möglichkeit der Integration von Kindern und Jugendlichen, nach der erfolgten ISE-Maßnahme, im Ausland.

52 stationäre Wohngruppenplätze im Inland für Jungen und Mädchen. Dazu 8 Plätze betreutes Wohnen und mehrere Standortprojekte im In u.- Ausland.

In unserer Einrichtung werden sozial benachteiligte, entwicklungsretardierte, traumatisierte und verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche aufgenommen, die durch gezielte Hilfen in ihrer Entwicklung gestärkt, gefordert und gefördert werden. Zu den speziellen Angeboten gehören auch heilpädagogische Einzelsettings.

Ab dem Kindergartenalter

Bei einer stoffgebundenen Suchterkrankung ist der Nachweis über eine direkt vor der Aufnahme durchgeführte Entgiftung Bedingung.

Bei noch bestehender Schulpflicht und keiner Möglichkeit der Beschulung ist eine vorübergehende Befreiung von der Schulpflicht beizubringen.

starke geistige und/ oder körperliche Behinderung
Drogen,- Medikamenten- und Alkoholabhängigkeit

SGB VIII: §§ 27, 34, 35, 35a (nach Überprüfung im Einzelfall) in Verbindung mit § 41, § 36

Eingliederungshilfen gem. §§ 53, 54ff SGB XII nach Überprüfung im Einzelfall

Wir arbeiten im Sinne eines umfassenden humanistischen Menschenbildes. Dabei gehen wir davon aus, dass der Mensch mit seinen vielfältigen Fähigkeiten, die der menschlichen Natur entsprechen, mit Unterstützung in der Lage ist, im pädagogisch –therapeutischen Prozess, seine Ressourcen zu entdecken und für die eigene Lebensperspektive zu nutzen.

Wir gehen weiter davon aus, dass die unterschiedlichen Probleme, mit denen junge Menschen belastet sind, Teil ihrer Biografie sind, die sie durch verschiedene Prüfungen führen. In diesem Sinne bedeuten Krisen auch Entwicklungschancen und werden von uns als Arbeitsgrundlage angesehen, um Hilfen zu geben, so dass die Kinder und Jugendlichen ihr Leben in die Hand nehmen und auf die vorhandenen Möglichkeiten aufbauen können. Sie sollen dadurch befähigt werden, Alltagsprobleme zu bewältigen und soziale Kontakte zu gestalten.

Das Ziel unserer pädagogisch –therapeutischen Arbeit ist die Veränderung der jeweiligen Beziehungsmuster und die Hinführung zur Entwicklung der eigenständigen Persönlichkeit.
Die von uns zu leistende Erziehungsarbeit ist darauf abgestimmt, dass das Arrangement eines gelingenden Arbeitsfeldes das primäre Ziel ist. Wir wollen die jungen Menschen aus ihrem bisherigen Alltagsleben abholen und gemeinsam die Alltagsbewältigung und Alltagsgestaltung zu einem Erklärungs- und Verstehensprozess machen, der Voraussetzung für eine gemeinsame Entscheidungsfindung über angemessene und geeignete Hilfe- und Betreuungsangebote ist.